Souveränität & Betrieb
Was Universitäten und Hochschulen bei KI-Inhalten kennzeichnen müssen
Was Artikel 50 verlangt, und was die Redaktion davon abfängt

Thomas Rudin
Zum 2. August 2026 greift eine Kennzeichnungspflicht, die genau dort ansetzt, wo die Redaktion längst mit KI arbeitet: bei der Pressemitteilung, dem Kampagnenbild, dem Chatbot auf der Startseite.
In den meisten Kommunikationsabteilungen ist künstliche Intelligenz längst Alltag, oft ohne dass es irgendwo vermerkt wäre. Eine Pressemitteilung entsteht im ersten Entwurf mit ChatGPT. Ein Kampagnenmotiv kommt aus einem Bildgenerator. Auf der Startseite beantwortet ein Chatbot um zwei Uhr nachts Fragen zur Bewerbungsfrist. Nichts davon ist verboten. Zum 2. August 2026 kommt für einen Teil dieser Inhalte aber eine Pflicht dazu: Sie müssen erkennbar machen, dass KI im Spiel war.
„Wurde der AI Act nicht verschoben?"
Diese Frage kommt fast reflexartig, und sie beruht auf einem Missverständnis. Verschoben wurde im Frühjahr 2026 der Teil, der Hochrisiko-KI betrifft; dessen Fristen liegen jetzt in den Jahren 2027 und 2028. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, um die es hier geht, sind davon ausdrücklich ausgenommen. Sie gelten wie geplant ab dem 2. August 2026.
Was Sie überhaupt kennzeichnen müssen
Die gute Nachricht zuerst: Ein großer Teil der technischen Arbeit liegt gar nicht bei Ihnen. Das maschinenlesbare Wasserzeichen, das KI-Ausgaben als synthetisch markiert, ist Sache der Anbieter, also der Hersteller der Werkzeuge. Ihre Universität oder Hochschule setzt diese Werkzeuge ein, sie stellt sie nicht her; juristisch sind Sie damit Betreiber. Für Betreiber zählt die sichtbare Kennzeichnung: das, was ein Mensch beim Lesen, Sehen oder Chatten erkennen können muss.
Drei Dinge landen damit auf Ihrem Tisch.
Was Ihre Redaktion veröffentlicht | Kennzeichnen? | Beispiel aus der Praxis |
Chatbot oder KI-Assistent auf der Website | Ja. Er muss sich beim ersten Kontakt zu erkennen geben. Kein Bestandsschutz für ältere Bots. | Studienberatungs-Bot, FAQ-Assistent |
Realistisch wirkendes KI-Bild, -Video oder -Audio | Ja, sichtbar. Auch dann, wenn niemand getäuscht werden soll. | KI-generiertes Kampagnenmotiv, das echt aussieht |
KI-Text, der die Öffentlichkeit zu relevanten Themen informiert | Nur, wenn kein Mensch redaktionell prüft, freigibt und dafür verantwortlich zeichnet | Meldung zu einem Forschungsergebnis, Gesundheits- oder Wissenschaftsbeitrag |
Offensichtlich Künstlerisches, Satirisches, Stilisiertes | Eine dezente Angabe genügt | Illustrierte Cartoon-Grafik |
Der dritte Fall ist der kniffligste, weil sein Anwendungsbereich eng gezogen ist. Die Pflicht greift nur bei Texten, die veröffentlicht werden, die die Öffentlichkeit informieren sollen und die ein Thema von öffentlichem Interesse berühren. Der Entwurf der EU-Kommission fasst dieses Interesse weit: Verwaltung, Gesundheit, Umwelt, Wissenschaft, Bildung. Universitäten und Hochschulen trifft das häufiger, als ihnen lieb ist. Die Meldung über ein Forschungsergebnis gehört dazu, die Stellungnahme zu einer gesellschaftlichen Debatte ebenso.
Der Hebel heißt Redaktionsverantwortung
Und genau hier liegt die eigentliche Erleichterung. Die Kennzeichnung entfällt, wenn ein Mensch den KI-Text inhaltlich prüft, ihn freigibt und namentlich die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Beides muss zusammenkommen, und beides muss nachweisbar sein. Ein flüchtiges Drüberlesen genügt dafür nicht, ebenso wenig ein anonymes „das Team hat freigegeben".
Damit landet das Thema mitten in der Redaktion. An Universitäten und Hochschulen entstehen Texte dezentral, in Fakultäten, Instituten, Dezernaten. Entwirft eine Mitarbeiterin einen öffentlichkeitsrelevanten Beitrag mit KI und stellt ihn selbst online, ohne dass eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung übernommen hat, greift die Ausnahme nicht, und der Beitrag müsste gekennzeichnet werden. Der Ausweg ist ein dokumentierter Freigabeweg mit einer verantwortlichen Person am Ende – KI bleibt erlaubt, sie braucht nur eine nachvollziehbare Kontrolle.
Als Regel ist so ein Freigabeweg schnell formuliert. Ob er im Alltag durchgehalten wird, ist die härtere Frage: Bei dezentraler Erstellung geht ein Beitrag online, bevor jemand ihn gesehen hat. Über die reine Selbstverpflichtung lässt sich deshalb ein zweiter, technischer Layer legen. Werkzeuge können die veröffentlichten Inhalte laufend inventarisieren und prüfen, ob eine Kennzeichnung dort steht, wo sie nötig wäre, ob der Chatbot sich zu erkennen gibt und ob zu einem öffentlichkeitsrelevanten Text eine verantwortliche Freigabe dokumentiert ist. Bei Bildern lässt sich eine KI-Herkunft über Provenienz- und Metadaten zumindest teilweise automatisch aufspüren. Die inhaltliche Bewertung bleibt beim Menschen; die Fleißarbeit des Nachhaltens kann die Technik übernehmen. So fallen genau die Fälle auf, die in verteilten Redaktionen sonst durchrutschen, und der Nachweis, den die redaktionelle Ausnahme ohnehin verlangt, entsteht gleich mit. Wer gerade ohnehin Redaktionsprozesse oder eine neue Website aufsetzt, baut das am besten sofort ein.
Für den Werkzeugkoffer: Das KI-Inventar Bevor Sie Prozesse bauen, brauchen Sie einen Überblick. Vier Fragen genügen für den Start: 1. Wo erzeugt KI veröffentlichte Inhalte? Texte, Bilder, Audio, Video, Chatbots, über alle Kanäle von der Website bis zu Social Media. Vieles läuft heute unsichtbar in einzelnen Redaktionen. 2. Welche Texte berühren öffentliches Interesse? Forschungsmeldungen, Stellungnahmen, Gesundheits- und Wissenschaftsthemen. Rein interne Dokumente und private Nachrichten bleiben außen vor. 3. Wer trägt die redaktionelle Verantwortung? Jeder öffentlichkeitsrelevante Beitrag braucht eine benennbare Person und einen dokumentierten Freigabeschritt. Das ist der Schlüssel zur Ausnahme. 4. Welche Bilder wirken echt? Realistische KI-Motive bekommen von Anfang an eine sichtbare Kennzeichnung, offensichtlich Illustratives nicht. Am Ende steht eine Landkarte: Wo arbeitet KI mit, welcher Output ist kennzeichnungsrelevant, und wo fehlt noch eine verantwortliche Person? Diese Landkarte veraltet schnell, sobald wieder Dutzende Beiträge dazukommen. Aktuell hält sie auf Dauer nur ein automatisierter Abgleich. |
Wie scharf wird geprüft?
Das zeigt sich erst mit der Zeit. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur die Aufsicht übernehmen, flächendeckende Kontrollen sind kurzfristig nicht zu erwarten. Der gesetzliche Rahmen steht trotzdem: Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro geahndet werden. Für Universitäten und Hochschulen wiegt ohnehin etwas anderes schwerer: die Glaubwürdigkeit einer Institution, deren Kerngeschäft Wissen und Wahrheit ist. Ein KI-generierter Text, der ungekennzeichnet als Forschungsmeldung durchgeht und später auffliegt, kostet mehr Vertrauen, als jede Kennzeichnung je gekostet hätte.
Die Kennzeichnungspflicht verlangt im Kern etwas Einfaches: dass hinter jedem veröffentlichten Inhalt eine Person steht, die für ihn geradesteht. Das war schon immer die Idee guter Redaktionsarbeit. Der 2. August 2026 macht daraus eine Frist. Die ehrliche Frage lautet deshalb: Wüssten Sie heute, welche Ihrer veröffentlichten Inhalte mit KI entstanden sind, und wer dafür verantwortlich zeichnet?
Herausforderung erkannt?
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