Souveränität & Betrieb

Jedes Bild auf Ihrer Website stellt drei Fragen

Lizenz, Einwilligung, Alternativtext

Foto von <a href="https://unsplash.com/de/@bykurt?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText">ONUR KURT</a> auf <a href="https://unsplash.com/de/fotos/eine-person-die-einen-haufen-bilder-von-menschen-halt-M0YZxAq78IA?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText">Unsplash</a>

Thomas Rudin

Ein einzelnes Foto auf Ihrer Website ist selten nur ein Foto. Es ist ein kleines Bündel aus Nutzungsrecht, Persönlichkeitsrecht und Barrierefreiheit, und jedes davon kann Ihnen auf die Füße fallen.

Eine Redakteurin baut eine neue Seite über ein Forschungsprojekt. Es fehlt noch ein Bild. Sie nimmt eines vom letzten Institutstag, oder eines aus einem Stockportal, oder eines, das eine Kollegin ihr geschickt hat, oder schnell eines aus der Bildersuche. Sie lädt es hoch, die Seite sieht gut aus, fertig. Was in diesem Moment niemand gefragt hat: Sind die Rechte an dem Bild geklärt? Haben die Menschen darauf zugestimmt? Und kann jemand, der nicht sieht, überhaupt erfahren, was darauf zu sehen ist? Multiplizieren Sie diesen Moment mit ein paar tausend Bildern, und Sie haben die Ausgangslage.

Jedes Bild bringt bis zu drei getrennte Rechtsfragen mit. Die haben nichts miteinander zu tun, sie treffen nur zufällig im selben JPEG aufeinander. (Stammt das Bild obendrein aus einem KI-Generator, kommt seit 2026 eine Kennzeichnungsfrage dazu, aber das ist ein Thema für sich.)

Darf ich das Bild überhaupt zeigen?

An jedem Foto hängt ein Urheber, und dessen Rechte wandern nicht automatisch mit der Datei. Wer ein Bild macht, behält die Rechte daran, bis er Nutzungsrechte einräumt, und zwar nur in dem Umfang, der vereinbart wurde: für welche Kanäle, wie lange, in welcher Bearbeitung. Genau hier reißen die meisten Ketten. Das Bild aus der Suchmaschine steht frei im Netz und ist damit noch lange nicht frei nutzbar. Die Stocklizenz galt für eine Kampagne, nicht für die dauerhafte Zweitverwertung auf zehn Unterseiten. Die Fotografin, die den Tag der offenen Tür begleitet hat, hat vielleicht nie schriftlich zugesichert, dass ihre Bilder auch auf Instagram und in der Broschüre landen dürfen.

Beim Bildrecht wartet niemand auf eine behördliche Stichprobe. Der Rechteinhaber meldet sich selbst, oft über eine anwaltliche Abmahnung, mit Unterlassungsforderung, Schadensersatz und Kostennote. Das kann wenige Wochen nach der Veröffentlichung passieren. Einen Stichtag braucht es dafür nicht, das Risiko ist längst dauerhaft scharf.

Darf ich zeigen, wer darauf zu sehen ist?

Sobald auf einem Bild Menschen erkennbar sind, kommt ein zweites Recht ins Spiel, das der Abgebildeten. Wer identifizierbar ist, muss der Veröffentlichung grundsätzlich zustimmen. Die Ausnahmen, etwa für große Versammlungen oder Personen der Zeitgeschichte, sind eng und werden gern zu weit ausgelegt. An Universitäten und Hochschulen ist das Alltag im Minutentakt: Gruppenfotos von der Erstsemesterbegrüßung, Aufnahmen aus dem Hörsaal, Absolventenfeiern, Besucher am Tag der offenen Tür. Bei Minderjährigen, etwa Schülerinnen und Schülern am Schnuppertag, gelten noch strengere Anforderungen.

Der Widerruf ist der Punkt, an dem es praktisch wird. Eine einmal erteilte Einwilligung lässt sich zurückziehen, und dann müssen Sie das Bild entfernen, von überall, wo es liegt. Wissen Sie, wo überall das Foto von der letzten Absolventenfeier eingebunden ist? Auf der Fakultätsseite, im Newsartikel, im Social-Media-Archiv, in der PDF-Broschüre? Diese Frage beantwortet in den meisten Häusern niemand aus dem Kopf.

Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich auf wenige Herkünfte eingrenzen:

Woher das Bild stammt

Typischer Irrtum

Was schiefgehen kann

Bildersuche im Netz

„Steht frei im Netz, also frei nutzbar."

Abmahnung mit Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten

Stockportal

Lizenzstufe passt nicht: nur redaktionell, nur eine Kampagne, Namensnennung vergessen

Nachvergütung, Unterlassungsforderung

Auftragsfotografie

Nutzungsrechte nie schriftlich für Web und Social geklärt

Die Rechte reichen nicht so weit wie die tatsächliche Nutzung

Eigene Event-Fotos

Einwilligung der Abgebildeten fehlt oder wurde widerrufen

Löschanspruch, Beschwerde, im Zweifel Bußgeld

 

Und kann es überhaupt jeder wahrnehmen?

Die dritte Frage fällt im Alltag am leichtesten unter den Tisch, weil sie unsichtbar ist. Ein Bild ohne Alternativtext ist für einen Screenreader eine Leerstelle. Wer nicht sieht, erfährt nicht, ob dort ein Diagramm steht, ein Gebäude oder das Foto der Präsidentin. Für öffentliche Stellen ist ein aussagekräftiger Alternativtext seit Jahren vorgeschrieben. BGG und die Landes-BITVOs verlangen barrierefreie Websites, und dazu gehören beschriftete Bilder. Rein dekorative Motive werden als solche markiert, alle anderen brauchen eine sinnvolle Beschreibung. Diese Beschreibung schreibt dieselbe Redaktion, die das Bild hochlädt. Oder sie schreibt sie eben nicht.

Ein Bild, tausendfach

Ein einzelnes Bild freizugeben, ist keine große Sache. Man klärt die Herkunft, holt die Einwilligung, schreibt einen Alternativtext, fertig. Nur bleibt es eben nie bei einem. Auf den Domains einer Universität oder Hochschule liegen tausende Bilder, über Jahre hochgeladen aus jeder Ecke des Hauses. Jedes einzelne trägt bis zu drei offene Fragen, und die Verantwortung dafür sitzt zentral, während die Bilder überall entstehen. Diesen Bestand bekommt niemand mehr per Hand geklärt. Vor einem Relaunch lohnt der Blick doppelt: Was jetzt ungeklärt bleibt, wandert sonst direkt in die neue Website.

An dieser Stelle hilft Technik über der Handarbeit. Ein Werkzeug kann die veröffentlichten Bilder durchgehen, die ohne Alternativtext markieren, die ohne dokumentierte Herkunft auflisten und aufspüren, wo dasselbe Motiv mehrfach eingebunden ist. Genau das brauchen Sie, wenn eine Einwilligung widerrufen wird und das Foto an jeder Stelle verschwinden muss. Ob eine Lizenz wirklich trägt oder eine Person zugestimmt hat, entscheidet weiter ein Mensch anhand der Unterlagen. Wo die Unterlagen fehlen, macht die Technik es sichtbar, bevor es ein Abmahnschreiben tut.

Für den Werkzeugkoffer: Die Bild-Inventur

Verschaffen Sie sich einen Überblick, bevor die erste Abmahnung ihn erzwingt. Vier Fragen für den Einstieg:

1.   Woher stammt jedes Bild? Zu jedem veröffentlichten Bild sollte eine Herkunft dokumentiert sein: Fotograf:in mit Vertrag, Stocklizenz mit Nutzungsumfang, eigene Aufnahme. Fehlt die Zeile, fehlt die Grundlage.

2.   Wo liegen die Einwilligungen? Für erkennbare Personen brauchen Sie eine auffindbare Zustimmung, und die Möglichkeit, bei einem Widerruf jedes betroffene Bild wiederzufinden.

3.   Welche Bilder haben keinen Alternativtext? Diese Liste lässt sich technisch in Minuten erzeugen und ist meist länger als gedacht.

4.   Wo taucht dasselbe Motiv mehrfach auf? Mehrfachnutzung ist doppeltes Risiko und der Grund, warum ein Widerruf oder eine fehlende Lizenz gleich an mehreren Stellen zuschlägt.

Diese Inventur einmal zu ziehen, ist zu schaffen. Sie mit jedem neuen Upload mitwachsen zu lassen, ist ein Fall für Automatisierung.

 

Ein Bild ist schnell hochgeladen und selten harmlos. Jedes trägt die Frage, ob Sie es nutzen dürfen, ob die Menschen darauf einverstanden sind und ob es für alle wahrnehmbar ist. Tausende davon liegen schon jetzt unter Ihrer Domain, ganz ohne Stichtag, der Sie erinnert. Die ehrliche Frage: Könnten Sie ein beliebiges Bild von Ihrer Website heute lückenlos belegen, also Herkunft, Einwilligung und Alternativtext?

Thomas Rudin

ScrumMaster, Team Coach, Digitalisierungsexperte für Bildungsprojekte

Der Autor

Kurzbeschreibung

Thomas Rudin begleitet digitale Projekte an Universitäten und Hochschulen, von agilem Projektmanagement und der Product-Owner-Rolle bis zu Barrierefreiheit, Bildrechten und der Kennzeichnung von KI-Inhalten. Ihn interessiert besonders, was sich davon automatisieren lässt; Fragen aus der Praxis beantwortet er gern.

Expertise

Projektmanagement-Berater mit 15+ Jahren Expertise in der Leitung und Begleitung komplexer digitaler Transformationsprojekte • Zertifizierter Scrum Master, Product Owner und IHK-Projektmanager mit Schwerpunkt auf agilen Methoden

Thomas Rudin

ScrumMaster, Team Coach, Digitalisierungsexperte für Bildungsprojekte

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Thomas Rudin begleitet digitale Projekte an Universitäten und Hochschulen, von agilem Projektmanagement und der Product-Owner-Rolle bis zu Barrierefreiheit, Bildrechten und der Kennzeichnung von KI-Inhalten. Ihn interessiert besonders, was sich davon automatisieren lässt; Fragen aus der Praxis beantwortet er gern.

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Projektmanagement-Berater mit 15+ Jahren Expertise in der Leitung und Begleitung komplexer digitaler Transformationsprojekte • Zertifizierter Scrum Master, Product Owner und IHK-Projektmanager mit Schwerpunkt auf agilen Methoden

Info

Neben gemeinsamen Projekten fördern wir den fachlichen Austausch innerhalb der Branche durch Autorenbeiträge, Einblicke und praxisnahe Inhalte aus unserem Netzwerk. So bilden wir eine unabhängige Plattform für Wissen, Erfahrung und Innovation in der Universitäts- und Hochschulkommunikation.

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